Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Wallis (VS)

Im Kanton Wallis wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 25%.

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Erbschaftssteuer Wallis berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Wallis

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Wallis.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz10% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz25% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Gut zu wissen -- Wallis

Besonderheiten im Kanton Wallis

Lineare Sätze. Eltern steuerfrei. Freigrenze CHF 10'000 (kein Freibetrag — gesamter Betrag besteuert wenn über Grenze). Geschwister 10%, Onkel/Tanten 15%, Dritte 25%.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Wallis gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: neho.ch, wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Wallis

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 25%.

Wer ist im Kanton Wallis von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Wallis sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Wallis?

Ja, im Kanton Wallis gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 10'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 10'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 10'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 10'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Wallis Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Wallis vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Walliswohnhaft, gelten die Walliser Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.