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Konkubinat & Erbrecht Schweiz – Absicherung, Steuer & Tipps

Konkubinatspartner haben in der Schweiz kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Vorsorge geht der überlebende Partner leer aus. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Partner absichern, was das neue Erbrecht 2023 bringt und wie hoch die Erbschaftssteuer im Konkubinat wirklich ist.

Was bedeutet Konkubinat im Erbrecht?

Das Konkubinat(auch: wilde Ehe, Lebensgemeinschaft) bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft – ohne Heirat und ohne eingetragene Partnerschaft. In der Schweiz hat das Konkubinat keinen eigenen Rechtsstatus. Es gibt kein «Konkubinatsgesetz».

Für das Erbrecht bedeutet das: Der Konkubinatspartner wird rechtlich wie eine fremde Drittpersonbehandelt. Er hat keinerlei gesetzliches Erbrecht, keinen Pflichtteilsanspruch und keinen automatischen Anspruch auf die gemeinsame Wohnung. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner – egal wie lange die Beziehung dauert – nichts.

Erbrechtliche Grundlage: Im Gegensatz zum Ehegatten (Art. 462 ZGB) und zum eingetragenen Partner taucht der Konkubinatspartner im Gesetz schlicht nicht auf. Er kann nur über eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag(Art. 494 ZGB) begünstigt werden – allerdings nur im Rahmen der frei verfügbaren Quote (Art. 470 ZGB).

Ausgangslage: Kein gesetzliches Erbrecht für Konkubinatspartner

Das Schweizer Erbrecht kennt einen klaren Kreis von gesetzlichen Erben: Nachkommen, Eltern, Grosseltern und deren Nachkommen – sowie den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner. Der Konkubinatspartner gehört nicht dazu.

Was passiert ohne Vorsorge?

  • Der überlebende Partner erbt nichts – das gesamte Vermögen geht an die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister)
  • Kein Anspruch auf die gemeinsame Wohnung – der Partner kann im schlimmsten Fall obdachlos werden
  • Kein Anspruch auf Pensionskassen-Leistungen (ausser die Vorsorgeeinrichtung sieht es vor)
  • Kein Anspruch auf AHV-Hinterlassenenrenten (keine Witwen-/Witwerrente)
  • Gemeinsam aufgebautes Vermögen kann vollständig an die Familie des Verstorbenen fallen

Wichtig:Auch nach 20 oder 30 Jahren Konkubinat ändert sich nichts an dieser Rechtslage. Die Dauer des Zusammenlebens begründet kein Erbrecht. Nur eine aktive Vorsorge über Testament oder Erbvertrag schützt den Partner.

Absicherung des Konkubinatspartners: Testament & Erbvertrag

Die gute Nachricht: Es gibt wirksame Möglichkeiten, den Konkubinatspartner erbrechtlich abzusichern. Die zwei wichtigsten Instrumente sind das Testament und der Erbvertrag.

Testament

Im Testament setzen Sie Ihren Konkubinatspartner als Erben der frei verfügbaren Quoteein (Art. 470 ZGB). Alternativ können Sie ihm ein Vermächtnis (Legat) zuweisen, z.B. die gemeinsame Wohnung oder einen bestimmten Geldbetrag (Art. 481 ZGB).

  • Handschriftlich oder öffentlich beurkundet
  • Jederzeit änder- oder widerrufbar
  • Kann einseitig geändert werden – ohne Wissen des Partners

Erbvertrag

Der Erbvertrag (Art. 494 ZGB) ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen den Partnern. Beide verpflichten sich gegenseitig, den anderen als Erben einzusetzen. Er muss notariell beurkundet werden und braucht zwei Zeugen.

  • Gegenseitige Absicherung beider Partner
  • Bindend – nur gemeinsam änderbar
  • Höhere Rechtssicherheit als Testament

Pflichtteil-Schranke: Wie viel kann der Partner maximal erben?

Der Konkubinatspartner kann nur die frei verfügbare Quoteerhalten – also jenen Teil des Nachlasses, der nicht durch Pflichtteile geschützt ist. Der Pflichtteil der Nachkommen hat seit dem neuen Erbrecht 2023 abgenommen, was den Spielraum für Konkubinatspaare vergrössert hat.

Mit Kindern: Pflichtteil der Kinder = 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Konkubinatspartner kann maximal 1/2 des Nachlasseserhalten (die gesamte frei verfügbare Quote).
Ohne Kinder, Eltern leben: Pflichtteil der Eltern ist seit 2023 abgeschafft. Der Konkubinatspartner kann den gesamten Nachlass erhalten.
Ohne Kinder, Eltern verstorben: Es gibt keine Pflichtteilsberechtigten. Der Konkubinatspartner kann den gesamten Nachlass erhalten.

Mehr zum Thema: Pflichtteil-Rechner & Ratgeber →

Vergleich: Ehepaar vs. Konkubinatspaar im Erbrecht

Die Unterschiede zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren sind im Erbrecht gravierend. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

ThemaEhepaarKonkubinatspaar
Gesetzliches ErbrechtJa – Art. 462 ZGB (1/2 oder 1/4 je nach Konstellation)Nein – keinerlei Erbrecht
PflichtteilJa – 1/2 des gesetzlichen ErbanspruchsNein – kein Pflichtteil
ErbschaftssteuerBefreit in allen 26 KantonenHöchster Satz (als nicht verwandt)
Wohnrecht (Familienheim)Gesetzliches Anrechnungsrecht (Art. 612a ZGB)Kein Anspruch ohne Verfügung
AHV-HinterlassenenrenteWitwen-/Witwerrente möglichKein Anspruch
Pensionskasse (BVG)Automatische HinterlassenenleistungNur wenn im Reglement vorgesehen & Partner gemeldet
MeistbegünstigungVollständige Meistbegünstigung möglich (Ehevertrag + Testament)Nur frei verfügbare Quote, begrenzt durch Pflichtteile der Kinder

Erbschaftssteuer im Konkubinat: Die höchsten Steuersätze

Neben dem fehlenden Erbrecht ist die Erbschaftssteuerdas zweite grosse Problem für Konkubinatspaare. In den meisten Kantonen werden Konkubinatspartner als «nicht verwandte Personen» besteuert – mit dem höchsten Steuersatz. Während Ehepartner in allen 26 Kantonen vollständig befreit sind, zahlt der Konkubinatspartner je nach Kanton bis zu 40% Erbschaftssteuer.

Kantone mit hoher Steuer für Konkubinatspartner

  • Zürich: 18–36% (als nicht verwandt)
  • Bern: 15–40% (als nicht verwandt)
  • Waadt: 25% (Pauschalsatz)
  • Genf: 24–54% (höchster Satz)

Kantone mit günstigen Bedingungen

  • Schwyz: Keine Erbschaftssteuer (für alle)
  • Obwalden: Keine Erbschaftssteuer (für alle)
  • Nidwalden: Keine Erbschaftssteuer (für alle)
  • Einige Kantone: Reduzierter Satz für Konkubinat ab 5 Jahren (z.B. LU, TG)

Tipp:Prüfen Sie in Ihrem Kanton, ob es Ermässigungen für langjährige Konkubinatspaare gibt. In manchen Kantonen müssen Sie die Lebensgemeinschaft aktiv melden und eine Mindestdauer (meist 5 Jahre) nachweisen. Jetzt Erbschaftssteuer berechnen →

Neues Erbrecht 2023: Mehr Spielraum für Paare ohne Trauschein

Die Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 hat die frei verfügbare Quote deutlich vergrössert. Das ist eine gute Nachricht für alle Konkubinatspaare, die ihren Partner möglichst umfassend absichern wollen.

KonstellationFrei verfügbar (vor 2023)Frei verfügbar (seit 2023)
Erblasser mit Kindern (ledig)1/4 des Nachlasses1/2 des Nachlasses
Erblasser ohne Kinder, Eltern leben3/4 des NachlassesGesamter Nachlass
Erblasser ohne Kinder und ohne ElternGesamter NachlassGesamter Nachlass

Doppelt so viel für den Partner

Ein Erblasser mit Kindern kann seinem Konkubinatspartner seit 2023 die Hälfte des Nachlasses hinterlassen – doppelt so viel wie zuvor (1/4). Das ist ein erheblicher Fortschritt für Patchwork-Familien und Konkubinatspaare.

Elternpflichtteil abgeschafft

Wer keine Kinder hat und die Eltern noch leben, konnte früher nur 3/4 des Nachlasses frei vergeben. Seit 2023 gibt es keinen Elternpflichtteil mehr – der Konkubinatspartner kann in dieser Konstellation alles erben.

Handlungsbedarf: Bestehende Verfügungen prüfen

Wer bereits ein Testament oder einen Erbvertrag hat, sollte prüfen, ob dieser noch auf dem alten Recht basiert. Mit dem neuen Erbrecht 2023 können Sie Ihrem Partner möglicherweise mehr zuweisen als bisher.

Praktische Tipps für Konkubinatspaare

Erbvertrag mit gegenseitiger Begünstigung

Schliessen Sie einen Erbvertrag ab, in dem sich beide Partner gegenseitig als Erben der frei verfügbaren Quote einsetzen. Der Erbvertrag bietet die höchste Sicherheit, da er nicht einseitig änderbar ist.

Wohnrecht oder Nutzniessung

Sichern Sie dem Partner ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung (Art. 473 ZGB analog) an der gemeinsamen Immobilie zu. So kann der überlebende Partner in der Wohnung bleiben, auch wenn die Immobilie an die Kinder geht.

Lebensversicherung mit Begünstigung

Schliessen Sie eine Todesfallversicherung ab und setzen Sie den Partner als Begünstigten ein. Die Auszahlung geht direkt an den Begünstigten, ohne in den Nachlass zu fallen. Achtung: Die Begünstigung kann trotzdem der Erbschaftssteuer unterliegen.

Pensionskasse: Partner melden

Melden Sie Ihren Konkubinatspartner bei der Pensionskasse an. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen Hinterlassenenleistungen für Konkubinatspartner vor – aber nur wenn der Partner zu Lebzeiten gemeldet wurde. Prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Eigentumsverhältnisse klären

Klären Sie, wem was gehört – insbesondere bei der gemeinsamen Wohnung, Bankkonten und Fahrzeugen. Eine schriftliche Vereinbarung (Konkubinatsvertrag) vermeidet Streit im Todesfall und schützt vor unberechtigten Ansprüchen der gesetzlichen Erben.

Kinder einbeziehen (Patchwork)

In Patchwork-Konstellationen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen ist eine sorgfältige Nachlassplanung besonders wichtig. Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über die Nachlassplanung. Ein Erbvertrag, den auch die Kinder mitunterzeichnen, kann spätere Konflikte vermeiden.

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Häufige Fragen: Konkubinat & Erbrecht

Hat mein Konkubinatspartner ein gesetzliches Erbrecht?

Nein. Konkubinatspartner haben in der Schweiz keinerlei gesetzliches Erbrecht — unabhängig davon, wie lange Sie zusammenleben oder ob Sie gemeinsame Kinder haben. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner nichts. Gesetzliche Erben sind nur Verwandte (Nachkommen, Eltern, Geschwister) und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner.

Wie kann ich meinen Konkubinatspartner absichern?

Die wichtigsten Instrumente sind: (1) Testament — Sie setzen Ihren Partner als Erben ein und weisen ihm die maximal verfügbare Quote zu. (2) Erbvertrag — Beide Partner sichern sich gegenseitig ab. Der Erbvertrag ist bindend und kann nur gemeinsam geändert werden, was mehr Sicherheit bietet. (3) Lebensversicherung — Die Todesfallleistung geht direkt an die begünstigte Person, ohne in den Nachlass zu fallen. (4) Nutzniessung oder Wohnrecht am gemeinsamen Zuhause.

Wie viel Erbschaftssteuer zahlt mein Konkubinatspartner?

Konkubinatspartner zahlen in den meisten Kantonen den höchsten Erbschaftssteuersatz, da sie steuerrechtlich als «nicht verwandte Personen» behandelt werden. Die Steuersätze liegen je nach Kanton zwischen 20% und 40%. Nur wenige Kantone (z.B. Schwyz, Obwalden, Nidwalden) erheben keine Erbschaftssteuer. Einige Kantone gewähren reduzierte Sätze für langjährige Konkubinatspaare (ab 5 Jahren).

Was hat sich mit dem neuen Erbrecht 2023 für Konkubinatspaare geändert?

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Pflichtteile der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert worden. Der Pflichtteil der Eltern wurde ganz abgeschafft. Dadurch ist die frei verfügbare Quote deutlich grösser geworden — das bedeutet: Sie können Ihrem Konkubinatspartner einen grösseren Teil Ihres Vermögens hinterlassen, ohne Pflichtteile zu verletzen.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung im Todesfall?

Anders als Ehepartner hat der überlebende Konkubinatspartner kein gesetzliches Wohnrecht und keinen automatischen Anspruch auf die gemeinsame Wohnung. Wenn die Wohnung dem Verstorbenen gehörte, fällt sie in den Nachlass und geht an die gesetzlichen Erben. Lösung: Im Testament oder Erbvertrag ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung an der Wohnung zugunsten des Partners verfuegen. Alternativ die Liegenschaft als Vermächtnis (Legat) zuweisen.

Können wir als Konkubinatspaar einen Erbvertrag abschliessen?

Ja, und es ist sogar empfehlenswert. Ein Erbvertrag nach Art. 494 ZGB ist ein zweiseitiger Vertrag, der beide Partner bindet. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig geändert werden. So sichern sich beide Partner gegenseitig ab. Der Erbvertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden und braucht zwei Zeugen.

Was ist besser: Testament oder Erbvertrag für Konkubinatspaare?

Der Erbvertrag bietet mehr Sicherheit, weil er nur gemeinsam geändert werden kann. Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen werden, ohne dass der Partner davon erfährt. Für Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern oder grösserem Vermögen ist der Erbvertrag daher meist die bessere Wahl. Ein Testament genügt, wenn die Verhältnisse einfach sind und das Vertrauen gross.

Wie können wir die Erbschaftssteuer senken?

Strategien zur Steuerreduktion: (1) Lebensversicherung — Todesfallleistungen werden in vielen Kantonen günstiger besteuert. (2) Staffelung — Schenkungen zu Lebzeiten über mehrere Jahre verteilen (Freibeträge nutzen). (3) Wohnkanton prüfen — Die Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden erheben keine Erbschaftssteuer. (4) Nutzniessung statt Eigentum vererben — der steuerbare Wert ist tiefer. (5) In manchen Kantonen können langjährige Konkubinatspaare einen reduzierten Steuersatz beantragen.

Wie viel Erbschaftssteuer zahlt Ihr Konkubinatspartner?

Konkubinatspartner zahlen die höchsten Steuersätze. Berechnen Sie jetzt, wie viel Erbschaftssteuer in Ihrem Kanton anfällt – kostenlos und für alle 26 Kantone.

Erbschaftssteuer berechnen

Dieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Konkubinatssituationen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht oder eines Notars.

Inhalt: Upchain Consulting AG

Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: April 2026