Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil, wie hoch ist er und was hat sich mit dem neuen Erbrecht 2023 geändert? Alles zu Pflichtteilen, frei verfügbarer Quote und Enterbung nach Art. 470–478 ZGB.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht und vom Erblasser nicht entzogen werden kann (Art. 470–471 ZGB). Er schützt Nachkommen und den Ehegatten davor, im Testament übergangen zu werden.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue, reduzierte Pflichtteile. Die Pflichtteile der Kinder wurden von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils gesenkt, und Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch ist die frei verfügbare Quote deutlich grösser geworden — Erblasser haben mehr Spielraum bei der Nachlassplanung.
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Neues Erbrecht seit 1.1.2023
Am 1. Januar 2023 trat die Erbrechtsrevision in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Pflichtteile. Hier der direkte Vergleich:
Wichtiger Hinweis
Die neuen Pflichtteile gelten für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 — unabhängig davon, wann das Testament verfasst wurde. Bestehende Testamente sollten auf die neuen Regelungen überprüft werden.
Die Höhe der Pflichtteile hängt von der Familienkonstellation ab. Hier die wichtigsten Szenarien nach neuem Erbrecht:
| Familiensituation | Pflichtteil Ehegatte | Pflichtteil Kinder | Frei verfügbar |
|---|---|---|---|
| Verheiratet + Kinder | 1/4 des Nachlasses | 1/4 gesamt | 50% |
| Verheiratet, keine Kinder | 3/8 des Nachlasses | — | 62.5% |
| Unverheiratet + Kinder | — | 1/2 gesamt | 50% |
| Unverheiratet, keine Kinder | — | — | 100% |
Gut zu wissen
Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr. Unverheiratete Personen ohne Kinder können daher über ihren gesamten Nachlass frei verfügen — zum Beispiel zugunsten von Freunden, Lebenspartnern oder gemeinnützigen Organisationen.
Eine Enterbung nach Art. 477–478 ZGB ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Sie entzieht einem Pflichtteilsberechtigten seinen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass.
Enterbung ist möglich bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person. Beispiele: Körperverletzung, versuchte Tötung, schwerer Betrug oder Diebstahl.
Oder bei schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Erblasser oder seinen Angehörigen. Beispiele: Vollständiger Kontaktabbruch über viele Jahre, Vernachlässigung der Unterhaltspflicht.
Die Enterbung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden. Eine Enterbung ohne nachvollziehbare Begründung ist ungültig. Die Beweislast liegt bei den übrigen Erben — sie müssen im Streitfall belegen, dass der Enterbungsgrund vorliegt.
Wenn Ihr Pflichtteil durch ein Testament, Schenkungen oder einen Erbvertrag verletzt wurde, haben Sie rechtliche Möglichkeiten. Hier die wichtigsten Schritte:
Wurde der Pflichtteil durch Testament, Schenkungen oder Erbvertrag verletzt? Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Pflichtteil und vergleichen Sie ihn mit dem, was Sie tatsächlich erhalten. Berücksichtigen Sie dabei auch Schenkungen der letzten 5 Jahre vor dem Tod (Art. 527 ZGB).
Die Herabsetzungsklage ist das zentrale Instrument bei Pflichtteilsverletzung. Sie muss innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung eingereicht werden, spätestens jedoch 10 Jahre nach Eröffnung der letztwilligen Verfügung. Das Gericht setzt die Verfügung auf den Pflichtteil herab.
Falls das Testament formungültig ist (z.B. nicht handschriftlich verfasst) oder unter unzulässigem Einfluss erstellt wurde (Drohung, Irrtum, Urteilsunfähigkeit), kann eine Ungültigkeitsklage nach Art. 519 ZGB erhoben werden. Diese hebt das gesamte Testament oder einzelne Verfügungen auf.
Mit dem neuen Erbrecht haben Sie mehr Spielraum bei der Nachlassplanung. Hier die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten:
Der Ehegatte erhält den maximal möglichen Anteil: Nutzniessung am gesamten Nachlass plus die frei verfügbare Quote zu Eigentum. So ist der überlebende Ehegatte optimal abgesichert.
Erbvorbezüge und Schenkungen ermöglichen eine gezielte Verteilung des Vermögens bereits zu Lebzeiten. So können Sie die Wirkung Ihres Nachlasses miterleben und steuerlich optimieren.
Eine verbindliche Vereinbarung mit Pflichtteilsberechtigten, zum Beispiel ein Pflichtteilsverzicht. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Die frei verfügbare Quote kann einer Stiftung zugewendet werden. So lässt sich ein bleibendes Vermächtnis schaffen — zum Beispiel für wohltätige Zwecke, Bildung oder Forschung.
Pflichtteile der Kinder wurden von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils reduziert. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote ist dadurch grösser geworden — Erblasser haben deutlich mehr Gestaltungsfreiheit bei der Nachlassplanung.
Nur noch Nachkommen (Kinder, Enkel) und der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Eltern haben seit dem 1. Januar 2023 keinen Pflichtteil mehr.
1/2 des gesetzlichen Erbteils. Bei 2 Kindern und einem Ehegatten: Gesetzlicher Erbteil pro Kind = 1/4, Pflichtteil pro Kind = 1/8 des Nachlasses.
Nur unter strengen Voraussetzungen nach Art. 477-478 ZGB: Schwere Straftat gegen den Erblasser oder nahe Angehörige, oder schwere Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Die Enterbung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden.
Der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser frei per Testament oder Erbvertrag verfügen kann. Er ergibt sich aus dem Nachlass abzüglich aller Pflichtteile.
Der benachteiligte Erbe kann eine Herabsetzungsklage nach Art. 522 ZGB erheben. Frist: 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung, spätestens 10 Jahre nach Testamentseröffnung.
Ja, durch einen notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag (Art. 495 ZGB). Dieser ist bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden.
Ja. Schenkungen der letzten 5 Jahre vor dem Tod können zur Pflichtteils-Berechnung herangezogen werden (Art. 527 ZGB). Bei Pflichtteilsverletzung ist eine Herabsetzungsklage möglich.
Neben den Pflichtteilen ist auch die Erbschaftssteuer ein zentrales Thema bei der Nachlassplanung. Berechnen Sie die Steuer jetzt — kostenlos für alle 26 Kantone.
Dieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Nachlasssituationen empfehlen wir die Konsultation eines Erbrechts-Spezialisten oder Notars.