Berechnen Sie die Erbschaftssteuer in allen 26 Kantonen — kostenlos, in 30 Sekunden, für jeden Verwandtschaftsgrad.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln. Wählen Sie Ihren Kanton für die genaue Berechnung.
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Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Tod einer Person auf den Nachlass erhoben wird. In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben — es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder der 26 Kantone hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben: Je näher die Verwandtschaft, desto tiefer die Steuer oder desto wahrscheinlicher eine vollständige Befreiung.
Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer in der Schweiz. Jeder der 26 Kantone legt seine eigenen Steuersätze, Freibeträge und Befreiungen fest. Die Unterschiede sind erheblich: Was in einem Kanton steuerfrei ist, kann in einem anderen Kanton mit bis zu 40% besteuert werden.
In allen 26 Schweizer Kantonen sind Ehepartner und eingetragene Partner vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Erbschaft. In den meisten Kantonen sind auch direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) steuerfrei.
Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer — für niemanden und ohne Begrenzung. In diesen Kantonen ist jede Erbschaft zu 100% steuerfrei, egal ob an Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Nichtverwandte.
Die Erbschaftssteuer wird in der Schweiz von den Erben bezahlt — nicht vom Nachlass selbst. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz des Erblassers (der verstorbenen Person). Die Erben zahlen die Steuer also im Kanton, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat, und nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.
Die Höhe der Steuer richtet sich primär nach dem Verwandtschaftsgrad. In fast allen Kantonen gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto tiefer die Steuer. Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit. Kinder und Enkel sind in den meisten Kantonen ebenfalls steuerfrei. Geschwister, Onkel, Tanten und nichtverwandte Personen zahlen in der Regel die höchsten Sätze.
Für Grundstücke (Immobilien), die in einem anderen Kanton liegen als dem Wohnsitzkanton des Erblassers, kann zusätzlich der Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Diese interkommunale Steueraufteilung ist ein Spezialfall und betrifft vor allem Erblasser mit Liegenschaften in mehreren Kantonen.
Je nach Kanton kommen verschiedene Berechnungsmodelle zum Einsatz:
Dazu kommen in vielen Kantonen Freibeträge, die den steuerbaren Betrag senken: z.B. CHF 200'000 für Eltern in Zürich oder CHF 12'000 für Geschwister in Bern. Unser Rechner berücksichtigt alle diese Modelle und Freibeträge automatisch.
In der Schweizer Erbschaftssteuer gibt es zwei verschiedene Entlastungsformen, die oft verwechselt werden:
Kantone mit Freigrenzen sind unter anderem Luzern (CHF 100'000 für Kinder) und Zug (CHF 200'000 für Kinder, CHF 50'000 für Geschwister). Die Unterscheidung kann bei Erbschaften knapp über der Grenze einen grossen finanziellen Unterschied machen.
Am günstigsten: Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschaftssteuer. Danach folgen Kantone wie Appenzell Innerrhoden (max. 7%), Glarus (max. 8.7%) und Graubünden (max. 22%), die vergleichsweise moderate Sätze haben.
Am teuersten: Für Nichtverwandte sind die Sätze in den Kantonen mit Multiplikator-System am höchsten: Bern (max. 40%), Zürich (max. 36%) und Zug (max. 20%). Auch Waadt (max. 25%) und Tessin (max. 41%) gehören zu den teureren Kantonen für entfernte Verwandte und Dritte.
Für Kinder ergibt sich ein anderes Bild: In den meisten Kantonen zahlen Kinder gar keine Erbschaftssteuer. In Solothurn zahlen Kinder jedoch 5.5%, in Waadt 3.5% und in Neuenburg 3%.
Die Höhe der Erbschaftssteuer in der Schweiz hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner sind in allen 26 Kantonen befreit. Kinder zahlen in den meisten Kantonen keine Steuer (Ausnahmen: Luzern, Waadt, Neuenburg, Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Solothurn). Für entferntere Verwandte und Nichtverwandte variieren die Sätze stark — von 0% in Schwyz und Obwalden bis über 40% in Bern für Nichtverwandte.
Nein. In allen 26 Schweizer Kantonen sind Ehepartner und eingetragene Partner vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Die Befreiung umfasst auch Schenkungen zu Lebzeiten zwischen Ehepartnern.
Zwei Kantone erheben keine Erbschaftssteuer: Schwyz (SZ) und Obwalden (OW). In diesen Kantonen ist jede Erbschaft vollständig steuerfrei — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Nachlasses. Alle übrigen 24 Kantone erheben eine Erbschaftssteuer, wobei die Sätze und Befreiungen stark variieren.
In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit — darunter Zürich, Bern, Aargau und Zug. Einige Kantone erheben jedoch eine Steuer auf Erbschaften an Kinder: z.B. Luzern (1% ab CHF 100'000 Freigrenze), Waadt (3.5%), Neuenburg (3%), Appenzell Innerrhoden (1%) und Graubünden (1%). Solothurn erhebt 5.5% für Kinder.
Die Erbschaftssteuer fällt beim Tod einer Person auf den Nachlass an, die Schenkungssteuer bei Zuwendungen zu Lebzeiten. In den meisten Schweizer Kantonen gelten für beide Steuern die gleichen Sätze und Freibeträge. Die Schenkungssteuer soll verhindern, dass die Erbschaftssteuer durch vorzeitige Vermögensübergaben umgangen wird.
Es gibt mehrere legale Wege: (1) Gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. (2) Heirat oder eingetragene Partnerschaft, da Ehepartner in allen Kantonen befreit sind. (3) Wohnsitzwahl in einen steuergünstigen Kanton wie Schwyz oder Obwalden. (4) Frühzeitige Nachlassplanung mit einem Steuerberater. Wichtig: Der massgebende Kanton ist der letzte Wohnsitz des Erblassers.
Das hängt vom Kanton und Verwandtschaftsgrad ab. In vielen Kantonen gibt es Freibeträge: z.B. Zürich CHF 200'000 für Eltern, CHF 15'000 für Geschwister. Luzern hat eine Freigrenze von CHF 100'000 für Kinder. Zug hat eine Freigrenze von CHF 200'000 für Kinder und CHF 50'000 für Geschwister. In manchen Kantonen beginnt die Besteuerung ab dem ersten Franken (ohne Freibetrag).
Immobilien werden in der Regel zum amtlichen Wert (Steuerwert) bewertet, der oft deutlich unter dem Marktwert liegt. Für Liegenschaften in einem anderen Kanton als dem Wohnsitzkanton des Erblassers kann der Liegenschaftskanton eine eigene Erbschaftssteuer erheben. Die genauen Bewertungsregeln unterscheiden sich je nach Kanton.
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Jetzt berechnenDie Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei grösseren Erbschaften empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Notars.