Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Basel-Landschaft (BL)

Im Kanton Basel-Landschaft wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 30%.

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Basel-Landschaft

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Basel-Landschaft.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 30'000.–)
FreibetragCHF 30'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz22.5% (Freibetrag CHF 20'000.–)
FreibetragCHF 20'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz22.5% (Freibetrag CHF 20'000.–)
FreibetragCHF 20'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Gut zu wissen -- Basel-Landschaft

Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft

Lineare Steuersätze (nicht progressiv). Eltern steuerfrei. Geschwister 15% (Freibetrag CHF 30'000), Onkel/Tanten 22.5% (CHF 20'000), Dritte 30% (CHF 10'000).

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Basel-Landschaft gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: blkb.ch, bl.clex.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Basel-Landschaft

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Landschaft?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Landschaft hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 15% und 30%.

Wer ist im Kanton Basel-Landschaft von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Basel-Landschaft sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Basel-Landschaft?

Ja, im Kanton Basel-Landschaft gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 30'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 20'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 20'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Basel-Landschaft Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Basel-Landschaft vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Basel-Landschaftwohnhaft, gelten die Basel-Landschafter Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.