Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Thurgau (TG)

Im Kanton Thurgau wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 28%.

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Thurgau

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Thurgau.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz2--7% (Freibetrag CHF 20'000.–)
FreibetragCHF 20'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–2%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–3.5%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–5%
ab CHF 500'000.–7%

Geschwister

Steuersatz4--14%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–4%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–7%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–10%
ab CHF 500'000.–14%

Onkel / Tante

Steuersatz8--28%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–8%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–14%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–20%
ab CHF 500'000.–28%

Neffe / Nichte

Steuersatz8--28%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–8%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–14%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–20%
ab CHF 500'000.–28%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz8--28%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–8%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–14%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–20%
ab CHF 500'000.–28%

Gut zu wissen -- Thurgau

Besonderheiten im Kanton Thurgau

Einfacher Steuersatz × progressiver Zuschlag (bis 250%). Effektive Sätze: Eltern 2–7%, Geschwister 4–14%, Dritte bis 28%. Freibetrag nur für Eltern CHF 20'000.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Thurgau gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: steuerberater-thurgau.ch, steuerverwaltung.tg.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Thurgau

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Thurgau?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Thurgau hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7% und 28%.

Wer ist im Kanton Thurgau von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Thurgau sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Thurgau?

Ja, im Kanton Thurgau gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Eltern: CHF 20'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Thurgau Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Thurgau vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Thurgauwohnhaft, gelten die Thurgauer Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.