Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Appenzell Innerrhoden (AI)

Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 20%.

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Erbschaftssteuer Appenzell Innerrhoden berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Appenzell Innerrhoden

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 300'000.–)
FreibetragCHF 300'000.–

Enkel

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 300'000.–)
FreibetragCHF 300'000.–

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz6% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz10% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz10% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz20% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Gut zu wissen -- Appenzell Innerrhoden

Besonderheiten im Kanton Appenzell Innerrhoden

Einer der wenigen Kantone, die Kinder besteuern: 1% mit hohem Freibetrag CHF 300'000. Eltern steuerfrei. Lineare Sätze: Geschwister 6%, Onkel/Tanten 10%, Dritte 20%.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Appenzell Innerrhoden gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: rsm.global, wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Appenzell Innerrhoden

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 1% und 20%.

Wer ist im Kanton Appenzell Innerrhoden von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Ja, im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Kinder: CHF 300'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Enkel: CHF 300'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Geschwister: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Appenzell Innerrhoden Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Appenzell Innerrhoden vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Appenzell Innerrhodenwohnhaft, gelten die Appenzell Innerrhodener Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.