Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Genf (GE)

Im Kanton Genf wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 26%.

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Genf

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Genf.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz0--11% (Freibetrag CHF 500.–)
FreibetragCHF 500.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 500.–0%
CHF 500.– -- CHF 2'000.–6%
CHF 2'000.– -- CHF 5'000.–7.5%
CHF 5'000.– -- CHF 100'000.–8.5%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–10%
ab CHF 200'000.–11%

Onkel / Tante

Steuersatz0--13% (Freibetrag CHF 500.–)
FreibetragCHF 500.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 500.–0%
CHF 500.– -- CHF 2'000.–8%
CHF 2'000.– -- CHF 5'000.–9.5%
CHF 5'000.– -- CHF 100'000.–10.5%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–12%
ab CHF 200'000.–13%

Neffe / Nichte

Steuersatz0--13% (Freibetrag CHF 500.–)
FreibetragCHF 500.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 500.–0%
CHF 500.– -- CHF 2'000.–8%
CHF 2'000.– -- CHF 5'000.–9.5%
CHF 5'000.– -- CHF 100'000.–10.5%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–12%
ab CHF 200'000.–13%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz0--26% (Freibetrag CHF 500.–)
FreibetragCHF 500.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 500.–0%
CHF 500.– -- CHF 2'000.–20%
CHF 2'000.– -- CHF 5'000.–22%
CHF 5'000.– -- CHF 100'000.–24%
ab CHF 100'000.–26%

Gut zu wissen -- Genf

Besonderheiten im Kanton Genf

Verifizierte Daten aus offizieller Genfer Gesetzgebung (LDS D 3 25). Direkte Linie seit 2004 befreit. Geschwister 6–11%, Onkel/Cousins 8–13%, Dritte 20–26%. Freibetrag nur CHF 500.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Genf gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: silgeneve.ch (LDS D 3 25). Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Genf

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Genf?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Genf hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 11% und 26%.

Wer ist im Kanton Genf von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Genf sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Genf?

Ja, im Kanton Genf gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 500.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 500.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 500.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 500.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Genf Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Genf vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Genfwohnhaft, gelten die Genfer Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.