Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Freiburg (FR)

Im Kanton Freiburg wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 50%.

Jetzt berechnen

Erbschaftssteuer Freiburg berechnen

Geben Sie den Erbschaftsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Freiburg zu berechnen.

Erbschaftssteuer berechnen

Alle 26 Kantone, aktuell

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Freiburg

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Freiburg.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz5.25--10% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–5.25%
CHF 50'000.– -- CHF 200'000.–7%
CHF 200'000.– -- CHF 500'000.–8.75%
ab CHF 500'000.–10%

Onkel / Tante

Steuersatz15--25% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–15%
CHF 50'000.– -- CHF 200'000.–20%
ab CHF 200'000.–25%

Neffe / Nichte

Steuersatz15--25% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–15%
CHF 50'000.– -- CHF 200'000.–20%
ab CHF 200'000.–25%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz30--50% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–30%
CHF 50'000.– -- CHF 200'000.–35%
CHF 200'000.– -- CHF 500'000.–40%
ab CHF 500'000.–50%

Gut zu wissen -- Freiburg

Besonderheiten im Kanton Freiburg

Eltern steuerfrei. Freibetrag CHF 5'000 pro Empfänger. Geschwister ca. 5–10%, Dritte 30–50%. Gemeinden können Zuschläge erheben.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Freiburg gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: fr.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Freiburg

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Freiburg?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Freiburg hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 50%.

Wer ist im Kanton Freiburg von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Freiburg sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Freiburg?

Ja, im Kanton Freiburg gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Freiburg Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Freiburg vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Freiburgwohnhaft, gelten die Freiburger Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

Vergleichen Sie die Erbschaftssteuer in allen Schweizer Kantonen.

Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.