Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Neuenburg (NE)

Im Kanton Neuenburg wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner ist von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 45%.

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Neuenburg

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Neuenburg.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuersatz3% (Freibetrag CHF 50'000.–)
FreibetragCHF 50'000.–

Enkel

Steuersatz3% (Freibetrag CHF 50'000.–)
FreibetragCHF 50'000.–

Eltern

Steuersatz3% (Freibetrag CHF 50'000.–)
FreibetragCHF 50'000.–

Geschwister

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz45% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Gut zu wissen -- Neuenburg

Besonderheiten im Kanton Neuenburg

Besteuert Kinder und Eltern gleichermassen mit 3% (Freibetrag CHF 50'000). Geschwister 15%, Onkel/Tanten 30%, Dritte 45%. Lineare Sätze.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Neuenburg gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: wikipedia.org, rsm.global. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Neuenburg

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Neuenburg?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Neuenburg hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner ist befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 3% und 45%.

Wer ist im Kanton Neuenburg von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Neuenburg ist folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Neuenburg?

Ja, im Kanton Neuenburg gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Kinder: CHF 50'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Enkel: CHF 50'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Eltern: CHF 50'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Geschwister: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Neuenburg Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Neuenburg vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Neuenburgwohnhaft, gelten die Neuenburger Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.